Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Bestellformulars durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, ohne Angaben von Gründen Aufträge abzulehnen. Dies gilt besonders für wettbewerbswidrige, gesetzeswidrige und pornografische Inhalte. Hat der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch den Auftragnehmer bereits eine Zahlung geleistet, so wird diese abzüglich der der Bearbeitungsgebühren vollständig zurückerstattet.

Auftragsgegenstand

Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber telefonische Dienstleistungen aus. Die Inhalte der Akquisition werden im Rahmen der Vorbereitung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Der Auftragnehmer gewährleistet ausdrücklich keinen Akquisitionserfolg. Grundlage für die Gesprächsbewertung und -dokumentation ist das geführte Telefonat. Der Auftragnehmer hält alle Gesprächsergebnisse wahrheitsgemäß fest und bemüht sich je nach Gesprächsbereitschaft der Kontaktperson um ausführliche und detaillierte Gesprächsdokumentation. Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass der Auftragnehmer keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm von den telefonisch angesprochenen Kontaktpartnern gemachten Angaben übernehmen kann. Für jede telefonisch zu bearbeitende Adresse werden je nach gewählter Angebotsposition eine unterschiedliche Anzahl an Kontaktversuchen zum Erreichen einer zuständigen Person durchgeführt. Als Kontaktversuch gilt das Anwählen der entsprechenden Adresse. Ist das Erreichen der zuständigen Person innerhalb der vereinbarten Anzahl an Kontaktversuchen nicht möglich, so erfolgt keine weitere Bearbeitung. Eine solche Adresse gilt als fertig bearbeitet und wird zum vereinbarten Adressenpreis berechnet.

Wettbewerbsrecht

Die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, dass er alle wettbewerbsrechtlichen Aspekte seines Produktes oder Dienstleistungsangebotes und der anzusprechenden Zielgruppe im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme geprüft hat und versichert das diese den gesetzlichen Regelungen bzw. der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Auf dieser Basis nimmt der Auftragnehmer den Auftrag an. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Kosten für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

Termine

Der Auftraggeber ist zur rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen und Unterlagen verpflichtet, damit der Auftragnehmer seine Leistung vertragsgemäß erbringen kann. Ist dem Auftragnehmer die Durchführung seiner Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder treten Verzögerungen ein, weil Freigaben, Informationen oder anderweitige Unterlagen nicht rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und erteilt werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen und deren fruchtlosem Ablauf den Vertrag fristlos zu kündigen, jegliche Arbeiten für den Auftraggeber unverzüglich einzustellen und sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, seinen Schadenersatzanspruch dem Auftraggeber pauschal mit 50% des unbearbeiteten Restauftragsvolumens zu berechnen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die berechnete Schadenspauschale. Damit ist der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle Vergütung nicht ausgeschlossen.

Bearbeitungszeiten

Ist zwischen den Parteien kein(e) bestimmte(r) Bearbeitungszeit/Liefertermin vereinbart worden, so erfolgt die Bearbeitung des Auftrages in der Reihenfolge des Auftragseinganges. Sind im Vertrag Bearbeitungszeiten/Liefertermine festgelegt, so sind dieselben zwischen den Parteien verbindlich. Der Auftragnehmer kann jedoch von den Bearbeitungszeiten/Lieferterminen abweichen, wenn sich bei der Bearbeitung nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben, die benötigten Daten, Materialien und Informationen durch den Auftraggeber verspätet zur Verfügung gestellt werden oder die Bearbeitung aus Gründen unterbleibt, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen mit Ausnahme der Fälle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. Indes ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

Mängel

Erweist sich die Leistung des Auftragnehmers als mangelhaft, so hat der Auftraggeber das Recht, kostenlose Nachbesserung des Mangels zu fordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Mangel anzuzeigen und ihm Gelegenheit zu geben, die notwendigen Nachbesserungen durchzuführen. Lässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung, so ist der Auftragnehmer von der Haftung für berechtigte Beanstandungen grundsätzlich befreit. Eine Haftung des Auftragnehmers für Wort und Bild, insbesondere für zur Bearbeitung bzw. Aufbewahrung übergebenes Material, erfolgt jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die über den Materialwert des zur Bearbeitung bzw. Aufbewahrung übergebenen Materials entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist er grundsätzlich verpflichtet, die Leistung sofort nach Erhalt zu prüfen und bei Beanstandungen diese sofort, d.h. innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistung geltend zu machen. Versäumt er diese Frist, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Vertragskündigung

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Vertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle der vertragswidrigen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen Schadenersatzanspruch dem Auftraggeber pauschal mit 50% des unbearbeiteten Restauftragsvolumens zu berechnen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die berechnete Schadenspauschale. Damit ist der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle Vergütung nicht ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Voraussetzung für den Beginn und die Durchführung der telefonischen Akquisition ist die fristgerechte Zahlung des Auftraggebers. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird der Bankeinzug nicht eingelöst bzw. widerrufen, hat der Auftragnehmer das Recht, jegliche Arbeiten für den Auftraggeber unverzüglich einzustellen, sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Der AN ist in diesem Fall berechtigt, seinen Schadenersatzanspruch dem Auftraggeber pauschal mit 50% des unbearbeiteten Restauftragsvolumens zu berechnen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die berechnete Schadenspauschale. Damit ist der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle Vergütung nicht ausgeschlossen. Im Falle einer gütlichen Einigung nach dem Eintritt der vorgenannten Punkte (Zahlungsverzug, Rückgabe Lastschrift etc.) werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise ausgeführt.

Schriftform

Für sämtliche Verträge, Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird die Schriftform vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit oder vertraglichen Lücken wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine nach dem übrigen Vertragsinhalt angemessene Regelung.

Gerichtsstand ist Solingen


 
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